03 - Die Zulassung

Super, das Basisfahrzeug ist erworben, der Kaufvertrag unterzeichnet und der Kaufpreis gezahlt. Dann bleibt ja nur noch, das Auto abzuholen und nach Augsburg zu bringen. Dann kann es mit dem Umbau losgehen.

Tja, klingt zu schön, um wahr zu sein. Denn ich hatte nicht an den Behördendschungel in Deutschland gedacht. Theoretisch klingt es alles ganz einfach:
Man besorge sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung, was inzwischen online kein Problem mehr ist. Hier kann man sich noch entscheiden, ob man diese nur für ein Kurzzeitkennzeichen oder gleich für die Anmeldung möchte. Man erhält nach Eingabe aller Daten eine eVB-Nummer. Mit dieser weist man der Zulassungsstelle nach, dass mit Zulassung des Fahrzeugs der Versicherungsschutz besteht.
Weiter benötigt man den Fahrzeugschein - eine Kopie reicht - und natürlich den Kaufvertrag und einen Ausweis.

Alles kein Problem! Einer Zulassung stand also nichts im Wege. Leider doch! Bei der Zulassungsstelle erklärte man mir dann, dass ich für dieses Fahrzeug nur ein Kurzzeitkennzeichen bekommen könne. Die eVB-Nummer gilt aber dafür nicht. Einen Anruf bei der Versicherung später hatte ich eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen. Die Empfangsdame der Zulassungsstelle war aber trotzdem nicht zufrieden, denn die eVB-Nummer galt nicht für Sonderkraftfahrzeuge. Ein weiterer Kontakt mit der Versicherung und man erklärte mir, dass man keine Sonderkraftfahrzeuge versichern würde und somit dafür keine eVB-Nummer herausgeben könne.
Na toll, und nun? Nach einiger Recherche im Internet habe ich einen Anbieter gefunden, der gegen ein kleines Endgelt eine entsprechende eVB-Nummer herausrückte. Zurück am Empfang wurde mir dann tatsächlich eine Bearbeitungsnummer zugewiesen und ich durfte im Wartebereich Platz nehmen.

Nach einigem Warten wurde ich endlich aufgerufen.
Endlich erhalte ich meine Nummernschilder. Denkste!
Der freudliche Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfte mein Anliegen und teilte mir dann mit, dass ich für das Sonderkraftfahrzeug ausschließlich ein Kurzzeitkennzeichen erhalten kann. Mehr wollte ich ja auch erst einmal gar nicht. Dann erklärte er mir, dass dieses aber nur innerhalb der Gemeinde gültig wäre, wo das Fahrzeug zuletzt angemeldet war. Wie bitte? Ich könnte in Augsburg ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, dieses wäre aber nur innerhalb der Gemeinde Schenklengsfeld gültig?

Ich erklärte dem Mitarbeiter der Zulassungsstelle daher den Sachverhalt und fragte ihn, wie ich dann zu einer Zulassung kommen kann. Zunächst muss der TÜV bestätigen, dass alle Anbauten für ein Sonderkraftfahrzeug wie Signalhorn und Rundumleuchten demontiert wurden. Erst dann kann das Sonderkraftfahrzeug zu einem normalen PKW umgemeldet werden. Dies kann entweder am jetzigen Standort erfolgen oder das Fahrzeug muss auf einem Anhänger nach Augsburg transportiert werden. Dabei können Ummeldung und Anmeldung in einem Schritt erfolgen.

Somit ging es nach endlosen Stunden unverrichteter Dinge wieder Heim. Nachdem der Frust etwas nachgelassen hatte, rief ich den Verkäufer an, um das Vorgehen abzustimmen. Da auch er von einem unkomplizierten Ummelden ausgegangen war, da die Signalanlage einfach zu demontieren ist, hatte er das Fahrzeug bereits abgemeldet. Somit war es unmöglich zum TÜV zu kommen. Jetzt war guter Rat teuer. Eine Lösung musste aber her. Der Verkäufer wollte mal herumfragen und sich dann melden.

Nach einigen Tagen hatte er Erfolg. Ein Bekannter hatte einen Freund beim TÜV und der sagte zu, sobald er ohnehin in der Gegend sei, um Landmaschinen zu prüfen, würde er die Abnahme machen. Zudem erläuterte er, was alles zurückzubauen wäre. Leider dauerte es dann etwas, bis er mal nach Schenklengsfeld kam. Dann gab es aber das ersehnte TÜV-Gutachten.

Mit diesem, und dieses Mal auch dem Original-Fahrzeugschein, ging es wieder zur Zulassungsstelle. Und jetzt lief auch alles wie am Schnürchen. Die Zulassung wurde erteilt. Ich bekam sogar eine Grüne Umweldplakette und wenig später waren auch die Kennzeichen fertig. Jetzt war ich also tatsächlich wieder im Besitz eines Autos, das auch auf mich zugelassen ist. Die Freude war riesig.

Jetzt musste ich nur wieder nach Schenklengsfeld fahren und das Auto abholen. Auf der Fahrt zurück nach Augsburg wurde dann mein Grinsen mit jedem Kilometer breiter. Der wichtigste Schritt auf dem Weg zum Camper war geschafft. Und ich hatte den Behördenwahnsinn überstanden.


Wer mehr zum Thema „Kurzzeitkennzeichen“, dem Nachfolger des roten Kennzeichens erfahren möchte, dem empfehlen wir den informativen Artikel Kurzzeitkennzeichen: Das gelbe Kennzeichens vom Deutschen Bussgeldkatalog. Herr RA Dr. Philipp Hammerich hat darin alle wichtigen Informationen zusammengetragen:

  • Wer kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?
  • Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
  • Wo kann man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

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